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Abschlüsse durch den Besuch der Berufsschule |
Nach erfolgreichem Schulbesuch erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und eine erfolgreiche Berufsausbildung nachweisen kann.
Bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch, Englisch und einem berufsspezifischen Fach sowie im Durchschnitt aller Fächer kann zudem der
Erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden.
Eine Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife kann ablegen, wer die Berufsschule besucht und das Zusatzangebot zum Erwerb der Fachhochschulreife
wahrgenommen hat.
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Ab Ausbildungsbeginn im Schuljahr 2009/2010 gelten folgende Regelungen: |
Bei erfolgreichem Schulabschluss wird ein Abschlusszeugnis erteilt.
Ein Abgangszeugnis erhalten Sie bei
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einmal Note Mangelhaft in einem Lernbereich |
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oder |
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mehr als zweimal Note Mangelhaft in Fächern bzw. Lernfeldern |
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oder |
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mehr als einmal Note Ungenügend in Fächern bzw. Lernfeldern |
Der erfolgreiche Berufsschulabschluss und der erfolgreiche Prüfungsabschluss vor der Industrie- und Handelskammer umfassen gleichzeitig den Erwerb des
Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss.
Werden zusätzlich zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss im Abschlusszeugnis
der Berufsschule eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 3,0 sowie befriedigende oder bessere Leistungen
im Fach Deutsch/Kommunikation und in einer Fremdsprache und im berufsbezogenen Lernbereich erreicht, wird der Erweiterte
Sekundarabschluss I erworben.
Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einer Zusatzqualifikation kann sogar die Fachhochschulreife erreicht werden. Hier erhalten Sie Informationen
zur Zusatzqualifikation.