|
Abschlüsse durch den Besuch der Berufsschule |
Bei erfolgreichem Schulabschluss wird ein Abschlusszeugnis erteilt. Dieses beinhaltet bei
gleichzeitigem erfolgreichem Prüfungsabschluss vor der Industrie- und
Handelskammer bzw. Handwerkskammer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.
Werden zusätzlich im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtdurchschnittsnote von
mindestens 3,0 sowie befriedigende oder bessere Leistungen in Deutsch/Kommunikation und in einer
Fremdsprache erreicht, wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einer Zusatzqualifikation kann sogar die
Fachhochschulreife erreicht werden.
|
Ab Ausbildungsbeginn im Schuljahr 2009/2010 gelten folgende Regelungen: |
Bei erfolgreichem Schulabschluss wird ein Abschlusszeugnis erteilt.
Ein Abgangszeugnis erhalten Sie bei
|
einmal Note Mangelhaft in einem Lernbereich |
|
oder |
|
|
mehr als zweimal Note Mangelhaft in Fächern bzw. Lernfeldern |
|
oder |
|
|
mehr als einmal Note Ungenügend in Fächern bzw. Lernfeldern |
Der erfolgreiche Berufsschulabschluss und der erfolgreiche Prüfungsabschluss vor der Industrie- und Handelskammer umfassen gleichzeitig den Erwerb des
Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss.
Werden zusätzlich zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss im Abschlusszeugnis
der Berufsschule eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 3,0 sowie befriedigende oder bessere Leistungen
im Fach Deutsch/Kommunikation und in einer Fremdsprache und im berufsbezogenen Lernbereich erreicht, wird der Erweiterte
Sekundarabschluss I erworben.
Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einer Zusatzqualifikation kann sogar die Fachhochschulreife erreicht werden. Hier erhalten Sie Informationen
zur Zusatzqualifikation.