Mediation (Streitschlichtung)

Konflikte in der Schule – und dann?
Klar, Streit gibt es immer und überall. Aber manchmal können Worte verletzen, so dass die Hände sich zu Fäusten ballen. Sicherlich kennst du dieses Gefühl. Schlimm, wenn da die Wut hochkocht: Der beste Freund, die liebste Freundin – alles Schnee von gestern. Da ist nur noch Verletzung und Verachtung bis hin zur “tödlichen” Feindschaft.
“Wenn mir jetzt in der Schule was querschießt, dann … “
“Das gibt es doch gar nicht: Da setzt sich mein Nachbar weg, und ich bin auf einmal der Looser in der Klasse.”
“Wenn ich könnte, wie ich wollte, dann …”
Wenn du könntest? Vielleicht wäre dann der Schaden noch größer – für alle Beteiligten: Klassenkonferenz, Schulverweis, Strafanzeige, Gericht …
Eines kannst du immer, auch ohne dein Gesicht zu verlieren: Versuche doch, zusammen mit deinem “Feind” zu uns zu kommen, um den Streit zu schlichten.
Mediation (Streitschlichtung)
Mediation …
… heißt übersetzt “Vermittlung in einem Streit” und steht für ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Hilfe eines neutralen Dritten, der Mediatorin/dem Mediator, den Konflikt selbstständig lösen. Noch einmal: Der Mediator/Die Mediatorin ist allparteilich und achtet auf eine faire und ausgeglichene Vermittlung.
… ist “Hilfe zur Selbsthilfe”, weil die eigenen Lösungen immer besser sind als fremdverordnete. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Mediatorin/der Mediator den Konflikt löst! Das müssen die Beteiligten schon selbst tun.
… bedeutet, dass es keine Verlierer geben muss. In dieser Form der Streitschlichtung werden nur Lösungen akzeptiert, denen jede Streitpartei auch zustimmen kann. Darauf achtet der Mediator/die Mediatorin.
Die zehn Regeln der Mediation
Im Konflikt liegen mitunter die Nerven blank. Deshalb wird bei einer Mediation auf die Einhaltung von Regeln geachtet:
1 Die Teilnahme ist freiwillig.
2 Die Streitparteien legen alle wesentlichen und notwendigen Informationen offen.
3 Informationen aus der Mediation dürfen nicht nach außen getragen werden. So darf z. B. der/die Mediator/in gegen keinen der Beteiligten bei einer Klassenkonferenz aussagen.
4 Der Gesprächston darf keinen Zweifel am grundsätzlichen Respekt gegenüber den anwesenden Personen lassen. Keine Beleidigungen!
5 Eine körperliche Bedrohung führt zum Abbruch der Mediation. Keine Handgreiflichkeiten!
6 Der grundsätzliche Respekt gegenüber den anwesenden Personen beinhaltet das Ausredenlassen, bevor man selbst etwas sagt.
7 Die Mediatoren haben die Verantwortung für den Gang des Gesprächs und greifen ein, wenn es erforderlich ist.
8 Jeder der Beteiligten hat zu jeder Zeit das Recht, das Mediationsverfahren zu beenden.
9 Während des gesamten Mediationsprozesses treffen sich immer alle Beteiligten gemeinsam. Ausnahme kann ggf. die Inanspruchnahme einer pädagogischen Beratung oder ein Einzelgespräch sein.
10 Weitere Regeln können gemeinsam vereinbart werden.
