Abschlüsse
Die Ausbildung zum Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bürokommunikation ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG. Den Auszubildenden wird nach § 25 BBS-VO im Abschlusszeugnis der Erwerb des Hauptschulabschlusses bescheinigt, wenn auch die Berufsausbildung erfolgreich durchlaufen worden ist.








